Gerissenes Abwasserrohr in einem Haushalts-Keller durch offene Inspektionsklappe sichtbar, Wasser sickert entlang Betonritzen, Versicherungsdokument am Rand.

Sind Abwasserrohre in der Gebäudeversicherung mitversichert?

/ Anna Gerlach

Wenn du Hausbesitzer bist und plötzlich ein Rohrschaden auftritt, stellt sich sofort eine entscheidende Frage: Zahlt die Versicherung das? Die Antwort ist leider nicht immer eindeutig. Je nach Schadensursache, Versicherungsart und Lage des Rohrs kann der Versicherungsschutz sehr unterschiedlich ausfallen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Abwasserrohre, Gebäudeversicherung und grabenlose Kanalsanierung – damit du im Schadensfall weißt, woran du bist.

Sind Abwasserrohre in der Gebäudeversicherung mitversichert?

Abwasserrohre sind in der Gebäudeversicherung nur unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Grundsätzlich deckt eine Standard-Gebäudeversicherung Schäden durch Leitungswasser ab – also wenn Wasser aus einem Rohr austritt und das Gebäude beschädigt. Ob das Rohr selbst dabei mitversichert ist, hängt vom jeweiligen Tarif und der Schadensursache ab.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Schaden am Rohr und dem Schaden durch das Rohr. Viele Versicherungen erstatten die Folgeschäden am Gebäude, übernehmen aber nicht automatisch die Kosten für die Reparatur oder Sanierung des Rohrs selbst. Außerdem spielt die Lage des Rohrs eine Rolle: Rohre innerhalb des Gebäudes sind häufig besser abgedeckt als Leitungen, die im Erdreich außerhalb des Hauses verlaufen.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Ursache des Schadens. Normaler Verschleiß oder Alterung gilt in der Regel nicht als versichertes Ereignis. Plötzliche und unvorhergesehene Schäden, zum Beispiel durch Frost oder einen mechanischen Defekt, haben hingegen bessere Chancen auf Erstattung. Es lohnt sich daher, die eigenen Versicherungsunterlagen genau zu prüfen und im Zweifel direkt bei der Versicherung nachzufragen.

Welche Rohrschäden übernimmt die Versicherung – und welche nicht?

Die Versicherung übernimmt in der Regel Rohrschäden, die plötzlich, unvorhergesehen und durch ein versichertes Ereignis entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Frostschäden, Rohrbrüche durch äußere Einwirkung oder Schäden durch Leitungswasser, das unkontrolliert austritt. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch Alterung, Korrosion oder mangelnde Wartung.

Konkret sieht die Einteilung häufig so aus:

  • Versichert: Rohrbruch durch Frost, plötzlicher Defekt durch mechanische Einwirkung, Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser am Gebäude
  • Nicht versichert: Schäden durch Abnutzung und Alterung, Korrosionsschäden, Verstopfungen, Schäden durch Wurzeleinwuchs (je nach Tarif)
  • Grauzone: Schäden durch Setzungen im Erdreich, Undichtigkeiten ohne sichtbares Schadensereignis

Besonders bei Abwasserrohren, die im Außenbereich oder im Erdreich verlaufen, ist die Versicherungssituation oft komplizierter. Viele Standardtarife schließen solche Rohre explizit aus. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte prüfen, ob sein Tarif eine sogenannte Rohrleitungsversicherung oder eine erweiterte Leitungswasserversicherung enthält.

Was ist der Unterschied zwischen Leitungswasser- und Elementarschadenversicherung?

Die Leitungswasserversicherung deckt Schäden ab, die durch Wasser aus Rohrleitungen und Installationen innerhalb des Gebäudes entstehen. Die Elementarschadenversicherung hingegen schützt vor Naturereignissen wie Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau aus der Kanalisation – also Schäden, die von außen kommen.

Diese Unterscheidung ist besonders relevant, wenn es um Kanalschäden geht:

  • Ein Rohrbruch im Keller, durch den Wasser ins Haus eindringt, fällt typischerweise unter die Leitungswasserversicherung.
  • Wenn bei Starkregen Wasser aus dem Kanal zurückdrückt und den Keller flutet, ist das ein Rückstauschaden, der nur durch die Elementarschadenversicherung oder eine spezielle Rückstauklausel abgedeckt ist.
  • Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung sind grundsätzlich nur mit Elementarschadenschutz versichert.

Viele Hausbesitzer unterschätzen das Risiko von Rückstauschäden. Gerade in älteren Gebäuden ohne Rückstauklappe kann ein einziges Starkregenereignis zu erheblichen Schäden führen. Die Elementarschadenversicherung ist in Deutschland kein Pflichtbestandteil der Gebäudeversicherung, sondern ein optionaler Zusatz, den du aktiv hinzubuchen musst.

Wann sollte man eine Rohrsanierung selbst bezahlen?

Eine Rohrsanierung sollte man selbst bezahlen, wenn der Schaden durch Verschleiß, Alterung oder mangelnde Wartung entstanden ist – also wenn kein versichertes Ereignis vorliegt. Auch wenn die Kosten unterhalb des Selbstbehalts liegen oder eine Schadensmeldung die Versicherungsprämie deutlich erhöhen würde, kann die Selbstzahlung sinnvoller sein.

Es gibt mehrere Situationen, in denen du die Sanierung besser aus eigener Tasche finanzierst:

  1. Verschleißschäden: Wenn Rohre einfach in die Jahre gekommen sind und undicht werden, ist das kein versichertes Ereignis.
  2. Präventive Sanierung: Wer Rohre saniert, bevor ein akuter Schaden entsteht, handelt vorausschauend – aber ohne Versicherungsleistung.
  3. Kleiner Schaden mit hohem Selbstbehalt: Wenn die Sanierungskosten den Selbstbehalt kaum übersteigen, lohnt sich eine Meldung oft nicht.
  4. Schutz des Schadenfreiheitsrabatts: Häufige Schadensmeldungen können die Prämie dauerhaft erhöhen.

In solchen Fällen ist die grabenlose Rohrsanierung oft die wirtschaftlichste Lösung, da sie deutlich günstiger ist als eine herkömmliche Sanierung mit Erdarbeiten. Professionelle Sanierungspartner können dir dabei helfen, die Kosten realistisch einzuschätzen.

Wie funktioniert die grabenlose Rohrsanierung bei einem Versicherungsschaden?

Bei einem Versicherungsschaden läuft die grabenlose Rohrsanierung in drei Phasen ab: Schadensdokumentation, Versicherungsabstimmung und eigentliche Sanierung. Zuerst wird der Schaden per Kamerabefahrung dokumentiert, dann klärt man mit der Versicherung, welche Kosten übernommen werden, bevor die Sanierung beginnt.

Der genaue Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Kamerabefahrung: Ein Fachbetrieb führt eine TV-Inspektion des betroffenen Rohrs durch und erstellt einen detaillierten Schadensbericht.
  2. Schadensmeldung: Der Bericht wird der Versicherung vorgelegt. Manche Versicherungen schicken einen eigenen Gutachter.
  3. Kostenvoranschlag: Der Sanierungsbetrieb erstellt einen Kostenvoranschlag für die grabenlose Methode.
  4. Freigabe durch die Versicherung: Erst nach schriftlicher Freigabe sollte mit der eigentlichen Sanierung begonnen werden.
  5. Sanierung: Je nach Schadensart und Rohrlänge kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, zum Beispiel Inliner-Verfahren für längere Abschnitte oder partielle Sanierungen für lokale Schäden.

Die grabenlose Methode hat dabei einen klaren Vorteil: Sie ist in der Regel schneller, sauberer und günstiger als das Aufgraben des Erdreichs. Das kommt sowohl dir als Eigentümer als auch der Versicherung zugute, da die Gesamtkosten des Schadens deutlich niedriger ausfallen. Wichtig ist, alle Schritte zu dokumentieren und nichts ohne Absprache mit der Versicherung zu verändern.

Wie wir bei Bodenbender bei Rohrschäden helfen

Wenn du mit einem Rohrschaden konfrontiert bist, stehen wir von Bodenbender als erfahrener Systemanbieter für grabenlose Kanalsanierung an deiner Seite. Seit mehr als 50 Jahren entwickeln und liefern wir Lösungen, die Sanierungsbetrieben helfen, Rohre schnell, sicher und kosteneffizient zu sanieren, ohne dass aufwendige Erdarbeiten notwendig sind.

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