Kanalinspektor in Sicherheitskleidung kniet an offenem Kanalschacht und prüft Klemmbrett, städtische Straße mit sichtbarem Rohr darunter.

Wer darf eine Kanalsanierung nach DIN EN 13508 durchführen?

/ Anna Gerlach

Eine Kanalsanierung nach DIN EN 13508 darf nur von fachkundigen Unternehmen mit nachgewiesener Qualifikation durchgeführt werden. Das bedeutet konkret: Wer Kanäle saniert, braucht ausgebildetes Personal, geprüfte Verfahren und in der Regel eine anerkannte Zertifizierung. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Qualifikationen, Normanforderungen und die Rolle von Gütezeichen.

Welche Qualifikationen sind für eine Kanalsanierung gesetzlich vorgeschrieben?

Für die Durchführung einer Kanalsanierung sind keine einheitlich gesetzlich geregelten Berufsabschlüsse vorgeschrieben, aber die einschlägigen Normen und Regelwerke verlangen nachweisbare Fachkunde. In der Praxis bedeutet das: Ausführende Unternehmen müssen Mitarbeiter einsetzen, die in den jeweiligen Sanierungsverfahren geschult sind und deren Qualifikation dokumentiert werden kann.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus mehreren Quellen gleichzeitig. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet Betreiber von Abwasseranlagen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung. Die Landeswassergesetze konkretisieren diese Pflicht und verweisen auf den Stand der Technik, der durch technische Regelwerke wie die DIN EN 13508 und die DIN EN ISO 11295 definiert wird. Wer also eine grabenlose Kanalsanierung anbietet, muss nachweisen können, dass seine Mitarbeiter die Verfahren beherrschen.

Zusätzlich fordern viele öffentliche Auftraggeber und Kommunen bei der Vergabe von Sanierungsaufträgen den Nachweis einer Zertifizierung oder Gütezeichenträgerschaft. Das ist zwar keine gesetzliche Pflicht im engeren Sinne, in der Praxis aber oft Voraussetzung für eine Auftragsvergabe.

Was regelt die DIN EN 13508 genau für ausführende Unternehmen?

Die DIN EN 13508 ist eine europäische Normenreihe, die Zustand, Inspektion und Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden regelt. Für ausführende Unternehmen legt sie vor allem fest, wie eine Kanalinspektion dokumentiert werden muss und welche Anforderungen an die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gelten.

Die Norm gliedert sich in mehrere Teile:

  • Teil 1 beschreibt allgemeine Anforderungen an die Inspektion und Zustandserfassung.
  • Teil 2 legt das Kodiersystem für die Zustandserfassung von Kanälen fest, also wie Schäden systematisch beschrieben und klassifiziert werden.
  • Teil 3 behandelt die Zustandserfassung von Schächten und Inspektionsöffnungen.

Für die eigentliche Sanierung verweist die DIN EN 13508 auf ergänzende Normen wie die DIN EN ISO 11295, die Verfahren zur grabenlosen Rohrsanierung klassifiziert. Unternehmen, die nach diesen Normen arbeiten, müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse, Materialien und Dokumentationen den Anforderungen entsprechen. Das schließt die korrekte Zustandsbeschreibung vor der Sanierung, die Auswahl geeigneter Verfahren und die Qualitätssicherung nach der Maßnahme ein.

Welche Rolle spielen RAL-Gütezeichen und Zertifizierungen bei der Auftragsvergabe?

RAL-Gütezeichen und vergleichbare Zertifizierungen sind bei der Vergabe von Sanierungsaufträgen ein zentrales Qualitätsmerkmal. Sie signalisieren, dass ein Unternehmen regelmäßig extern geprüft wird und die anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen der jeweiligen Verfahren einhält.

Im Bereich der Kanalsanierung ist vor allem das RAL-Gütezeichen Kanalbau (RAL GZ 961) relevant. Unternehmen, die dieses Gütezeichen tragen, haben nachgewiesen, dass sie:

  • über qualifiziertes und regelmäßig geschultes Personal verfügen,
  • geeignete Geräte und Materialien einsetzen,
  • ihre Arbeiten nach anerkannten Regeln der Technik ausführen,
  • sich regelmäßigen Fremdüberwachungen unterziehen.

Öffentliche Auftraggeber, Kommunen und Netzbetreiber verlangen bei Ausschreibungen häufig den Nachweis eines solchen Gütezeichens. Auch private Auftraggeber profitieren davon, weil sie so sicherstellen können, dass die Kanalreparatur oder die Kanal-Punktreparatur nach nachvollziehbaren Standards ausgeführt wird. Wer als Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig bleiben will, kommt an einer anerkannten Zertifizierung kaum vorbei.

Dürfen Hausbesitzer Kanalsanierungen selbst durchführen?

Hausbesitzer dürfen Kanalsanierungen an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen grundsätzlich selbst durchführen, wenn es sich um Leitungen handelt, die vollständig auf ihrem Grundstück liegen und nicht in den öffentlichen Kanal einmünden. In der Praxis ist das jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und selten sinnvoll.

Für alle Leitungen, die in das öffentliche Kanalnetz entwässern, gelten die Anforderungen der jeweiligen Entwässerungssatzung der Gemeinde. Viele Kommunen schreiben vor, dass Inspektionen und Sanierungen von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden müssen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Dichtheitsprüfung oder eine Kanalinspektion im Rahmen einer behördlichen Auflage erforderlich ist.

Hinzu kommt: Selbst wenn eine Eigenleistung rechtlich zulässig wäre, fehlt Hausbesitzern in der Regel die notwendige Ausrüstung für eine fachgerechte nachhaltige Kanalsanierung. Verfahren wie das Schlauchlinersystem oder die Kanal-Punktreparatur erfordern spezialisiertes Equipment und geschultes Personal. Fehler bei der Ausführung können zu Folgeschäden führen, die deutlich teurer werden als die ursprüngliche Sanierungsmaßnahme.

Wie werden Mitarbeiter auf die Normanforderungen vorbereitet?

Mitarbeiter in der Kanalsanierung werden auf die Normanforderungen durch praxisorientierte Schulungen und Zertifizierungsprogramme vorbereitet. Diese Ausbildungen vermitteln sowohl theoretisches Wissen über Normen und Regelwerke als auch handwerkliche Kompetenz im Umgang mit den jeweiligen Sanierungsverfahren.

Typische Inhalte solcher Schulungen umfassen:

  • Grundlagen der DIN EN 13508 und verwandter Normen,
  • Zustandserfassung und Schadensbewertung von Kanälen und Kanalschächten,
  • Verfahrenstechnik für grabenlose Sanierungsverfahren,
  • Arbeitssicherheit und Umweltschutz bei der Kanalreinigung und Sanierung,
  • Qualitätssicherung und Dokumentation nach dem Einsatz.

Viele Hersteller von Sanierungssystemen bieten eigene Schulungsprogramme an, die speziell auf ihre Produkte und Verfahren zugeschnitten sind. Wer als Unternehmen ein RAL-Gütezeichen anstrebt oder aufrechterhalten will, muss den Nachweis regelmäßiger Mitarbeiterschulungen erbringen. Das ist kein einmaliger Aufwand, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der mit der Weiterentwicklung der Normen und Technologien Schritt halten muss.

So unterstützt Bodenbender bei der Kanalsanierung nach Norm

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  • Schulungen und Qualifizierung: Über unsere Relining Academy bereiten wir deine Mitarbeiter praxisnah auf den sicheren Umgang mit unseren Systemlösungen vor, damit ihr alle Normanforderungen sicher erfüllen könnt.
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