Bei der Abnahme eines Schlauchliners sollten Netzbetreiber auf eine vollständige Sichtprüfung per Kamerabefahrung, die Überprüfung der Wanddicke, die Dokumentation gemäß geltender Normen sowie die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsparameter achten. Die Abnahme ist kein bürokratischer Formalakt, sondern der entscheidende Moment, in dem du als Netzbetreiber sicherstellst, dass die sanierte Leitung dauerhaft dicht, standsicher und regelkonform ist. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Schlauchliner-Abnahme kompakt und praxisnah.
Welche Prüfschritte gehören zur Abnahme eines Schlauchliners?
Zur Abnahme eines Schlauchliners gehören mindestens eine optische Inspektion per TV-Kamera, die Prüfung der Wanddicke, eine Dichtheitsprüfung nach gültigem Regelwerk sowie die Kontrolle der Aushärtung und Formstabilität. Diese Schritte bilden das Grundgerüst jeder fachgerechten Abnahme und sollten systematisch dokumentiert werden.
Im Einzelnen gliedert sich die Abnahme typischerweise in folgende Prüfschritte:
- TV-Kamerabefahrung: Die gesamte sanierte Haltung wird mit einer kalibrierten Kamera abgefahren. Dabei werden Verformungen, Falten, Ablösungen, Einragungen oder nicht vollständig geöffnete Anschlüsse sichtbar.
- Wanddickenmessung: Die tatsächlich erzielte Wanddicke des ausgehärteten Liners wird an repräsentativen Stellen geprüft und mit dem Sollwert aus der Ausführungsplanung verglichen.
- Dichtheitsprüfung: Je nach Rohrgröße und Einsatzbereich erfolgt eine Wasser- oder Luftdruckprüfung, um die Dichtheit der sanierten Leitung nachzuweisen.
- Prüfung der Anschlüsse: Alle Hausanschlüsse und Seiteneinläufe müssen nach der Sanierung wieder vollständig geöffnet und frei von Liner-Resten sein.
- Kontrolle der Aushärtung: Anhand von Prüfkörpern oder Messprotokollen des Verfahrens wird nachgewiesen, dass der Liner vollständig ausgehärtet ist und die geforderten mechanischen Eigenschaften erreicht hat.
Wichtig ist, dass alle Prüfschritte in der richtigen Reihenfolge und mit geeignetem Gerät durchgeführt werden. Eine lückenhafte Abnahme kann dazu führen, dass Mängel erst Jahre später sichtbar werden, wenn eine Nachbesserung deutlich aufwendiger und teurer ist.
Welche Normen und Regelwerke gelten für die Schlauchliner-Abnahme?
Für die Abnahme von Schlauchlinern in Deutschland sind vor allem die DIN EN ISO 11296-4 für Kunststoffrohrsysteme im grabenlosen Verfahren sowie das DWA-Merkblatt M 143-3 maßgeblich. Ergänzend gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie ggf. vertragliche Anforderungen des Auftraggebers.
Die DIN EN ISO 11296-4 regelt die Anforderungen an Schlauchlining-Systeme für drucklose Abwasserleitungen und legt unter anderem Mindestanforderungen an Wanddicke, mechanische Eigenschaften und Prüfverfahren fest. Das DWA-Merkblatt M 143-3 konkretisiert diese Anforderungen für die Praxis und gibt Hinweise zur Ausführung, Qualitätssicherung und Dokumentation.
Zusätzlich können folgende Regelwerke relevant sein:
- DIN EN 1610: Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen
- DIN 1986-30: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
- Landesspezifische Vorschriften und Eigenkontrollverordnungen
- Technische Lieferbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers oder Auftraggebers
Als Netzbetreiber solltest du vor Beginn der Maßnahme genau festlegen, welche Normen und Prüfanforderungen vertraglich vereinbart werden. Das schafft klare Erwartungen für alle Beteiligten und erleichtert die spätere Abnahme erheblich.
Woran erkennt man Mängel beim ausgehärteten Schlauchliner?
Mängel beim ausgehärteten Schlauchliner erkennst du vor allem durch die TV-Kamerabefahrung. Typische Anzeichen sind Faltenbildung, Delamination, unvollständige Aushärtung, nicht geöffnete Anschlüsse, Risse oder eine zu geringe Wanddicke. Diese Mängel können die Standsicherheit und Dichtheit der sanierten Leitung dauerhaft beeinträchtigen.
Im Detail unterscheidet man zwischen optisch erkennbaren und messtechnisch nachweisbaren Mängeln:
Optisch erkennbare Mängel
Bei der Kamerabefahrung fallen folgende Mängel auf: Längsfalten oder Querfalten im Liner, die auf eine fehlerhafte Einbringung oder unzureichende Verpressung hinweisen; Ablösungen oder Hohlräume zwischen Liner und Altrohr; nicht vollständig geöffnete oder versehentlich verschlossene Hausanschlüsse; sichtbare Risse oder Brüche in der Linerwand sowie Einragungen durch Wurzeln oder Ablagerungen, die vor der Sanierung nicht vollständig beseitigt wurden.
Messtechnisch nachweisbare Mängel
Neben der optischen Prüfung zeigen Messungen weitere Schwachstellen: Eine zu geringe Wanddicke im Vergleich zur Ausführungsplanung deutet auf Materialverlust oder Fehleinbau hin. Eine nicht bestandene Dichtheitsprüfung weist auf undichte Stellen, fehlerhafte Verbindungen oder Schäden im Liner hin. Unzureichende mechanische Kennwerte der Prüfkörper belegen eine unvollständige Aushärtung, die die Langzeitbeständigkeit gefährdet.
Alle festgestellten Mängel sollten im Abnahmeprotokoll mit Foto- und Videodokumentation sowie Ortsangabe (z. B. Meter ab Schacht) festgehalten werden, damit eine eindeutige Zuordnung und Nachverfolgung möglich ist.
Wer darf eine Schlauchliner-Abnahme durchführen?
Die Schlauchliner-Abnahme darf von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die über Kenntnisse in der Kanalsanierung, den geltenden Normen und den eingesetzten Verfahren verfügen. In der Praxis sind das häufig Mitarbeiter des Netzbetreibers mit entsprechender Qualifikation, beauftragte Ingenieurbüros oder unabhängige Sachverständige.
Eine gesetzliche Zulassungspflicht für die abnehmende Person gibt es in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Dennoch solltest du als Netzbetreiber sicherstellen, dass die abnehmende Person folgende Voraussetzungen mitbringt:
- Kenntnisse der relevanten Normen und Regelwerke (DIN EN ISO 11296-4, DWA-M 143-3)
- Erfahrung in der TV-Inspektion und Beurteilung von Kanälen
- Vertrautheit mit dem eingesetzten Schlauchliner-Verfahren und dessen typischen Fehlerbildern
- Möglichkeit zur neutralen und unabhängigen Beurteilung (keine Interessenkollision mit dem ausführenden Unternehmen)
Bei größeren oder komplexen Maßnahmen empfiehlt sich die Einbindung eines unabhängigen Sachverständigen oder eines spezialisierten Ingenieurbüros. Das stärkt die Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass Mängel objektiv bewertet werden.
Was muss das Abnahmeprotokoll für einen Schlauchliner enthalten?
Das Abnahmeprotokoll für einen Schlauchliner muss alle prüfungsrelevanten Angaben zur sanierten Haltung, zu den durchgeführten Prüfungen, zu den Messergebnissen und zu etwaigen Mängeln enthalten. Es ist das zentrale Dokument für die Gewährleistung und dient als Nachweis gegenüber Behörden und Auftraggebern.
Ein vollständiges Abnahmeprotokoll enthält mindestens:
- Allgemeine Angaben: Datum, Ort, beteiligte Personen (Auftraggeber, Auftragnehmer, abnehmende Person)
- Beschreibung der sanierten Haltung: Haltungsnummer, Nennweite, Material, Länge, Lage
- Angaben zum eingesetzten Liner: Hersteller, Produktbezeichnung, Sollwanddicke, Aushärtungsverfahren
- Ergebnisse der TV-Inspektion: Videoaufzeichnung, Fotos, Befundprotokoll nach DIN EN 13508-2
- Ergebnisse der Wanddickenmessung: Messwerte und Vergleich mit Sollwert
- Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Prüfverfahren, Prüfdruck, Ergebnis (bestanden/nicht bestanden)
- Festgestellte Mängel: Art, Lage, Fotodokumentation und vereinbarte Nachbesserungsfristen
- Abnahmeerklärung: Unterschriften aller beteiligten Parteien
Das Protokoll sollte zeitnah nach der Abnahme erstellt und allen Beteiligten in einer unveränderlichen Form (z. B. als PDF) übergeben werden. Eine lückenlose Dokumentation schützt dich im Streitfall und ist Voraussetzung für eine rechtssichere Gewährleistungsabwicklung.
Was passiert, wenn ein Schlauchliner die Abnahme nicht besteht?
Besteht ein Schlauchliner die Abnahme nicht, ist der Auftragnehmer in der Regel zur Nachbesserung verpflichtet. Erst wenn die Mängel fachgerecht beseitigt sind und eine erneute Prüfung erfolgreich verläuft, gilt die Leistung als abgenommen. Du als Auftraggeber bist nicht verpflichtet, eine mangelhafte Leistung abzunehmen.
Der weitere Ablauf hängt von der Art und dem Umfang der Mängel ab:
- Geringfügige Mängel: Können häufig ohne große Eingriffe nachgebessert werden, z. B. durch erneutes Öffnen von Anschlüssen oder lokale Reparaturen.
- Wesentliche Mängel: Erfordern möglicherweise eine vollständige Erneuerung des Liners oder aufwendige Sanierungsmaßnahmen. In diesem Fall sind Kosten und Verantwortlichkeit klar im Vertrag zu regeln.
- Streitige Mängel: Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer sich über das Vorliegen oder die Ursache eines Mangels nicht einigen können, kann ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.
Wichtig ist, dass du als Netzbetreiber keine vorbehaltlose Abnahme erklärst, bevor alle wesentlichen Mängel beseitigt sind. Eine Abnahme unter Vorbehalt ist möglich, sollte aber schriftlich und mit klarer Fristsetzung für die Nachbesserung dokumentiert werden. Vergiss nicht: Mit der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist, weshalb der Zeitpunkt der Abnahme erhebliche rechtliche Bedeutung hat.
Wie wir bei der Schlauchliner-Abnahme unterstützen
Als Systemanbieter für grabenlose Rohr- und Kanalsanierung wissen wir, wie entscheidend eine sorgfältige Abnahme für den langfristigen Erfolg einer Sanierungsmaßnahme ist. Mit unseren zertifizierten Systemlösungen und unserem umfassenden Know-how unterstützen wir dich auf mehreren Ebenen:
- Zertifizierte Produkte: Unser AIRBAGLINER® und das Point-Liner® System erfüllen die Anforderungen der geltenden Normen und werden mit vollständiger Produktdokumentation geliefert, die die Abnahme erleichtert.
- Schulungen und Wissenstransfer: In unserer Relining Academy schulen wir Anwender und Netzbetreiber im sicheren Umgang mit unseren Systemlösungen, einschließlich der korrekten Qualitätssicherung und Abnahmevorbereitung.
- Technische Beratung: Unser Expertenteam steht dir bei der Auswahl des richtigen Verfahrens, der Ausführungsplanung und der Interpretation von Prüfergebnissen zur Seite.
- Systemdokumentation: Wir stellen alle notwendigen technischen Unterlagen bereit, die du für ein vollständiges Abnahmeprotokoll benötigst, von Produktdatenblättern bis hin zu Aushärtungsnachweisen.
Du möchtest mehr darüber erfahren, wie unsere Lösungen deine Sanierungsprojekte sicherer und effizienter machen? Nimm jetzt Kontakt zu uns auf und lass uns gemeinsam die passende Lösung für dein Netz finden.
