Kommunen können die Qualität einer Schlauchlinersanierung durch eine strukturierte Kombination aus normenkonformer Dokumentation, messtechnischen Nachweisen und einer abschließenden Abnahmeprüfung sichern. Entscheidend ist, dass bereits vor Baubeginn klare vertragliche Anforderungen an die Qualitätssicherung gestellt werden. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Normen, Prüfverfahren und Dokumentationspflichten.
Welche Normen und Regelwerke gelten für die Qualitätssicherung bei der Schlauchlinersanierung?
Für die Qualitätssicherung bei der Schlauchlinersanierung gilt in Deutschland vor allem die DIN EN ISO 11296-4, die Anforderungen an Schlauchliner für die Renovierung von Abwasserleitungen regelt. Ergänzend dazu sind das DWA-Merkblatt M 144-3 sowie die ATV-DVWK-Merkblätter maßgeblich, die konkrete Anforderungen an Ausführung, Prüfung und Dokumentation des Schlauchliner-Verfahrens beschreiben.
Kommunen sollten diese Regelwerke bereits in der Ausschreibungsphase als verbindliche Grundlage verankern. Nur so lässt sich sicherstellen, dass ausführende Unternehmen nach einheitlichen Standards arbeiten und die geforderten Nachweise erbringen. Neben den europäischen Normen können je nach Bundesland auch landesspezifische Vorschriften und Eigenkontrollverordnungen gelten, die zusätzliche Anforderungen an die Inliner-Rohrsanierung stellen.
Welche Dokumente müssen Kommunen bei einer Schlauchlinersanierung einfordern?
Kommunen müssen bei einer Schlauchlinersanierung mindestens folgende Dokumente einfordern: das Materialzertifikat des Schlauchliner-Herstellers, den Nachweis über die verwendeten Harzsysteme, TV-Inspektionsberichte vor und nach der Sanierung, Protokolle zur Aushärtung sowie ein Aufmaßprotokoll. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Abnahme und spätere Gewährleistungsansprüche.
Im Einzelnen empfiehlt sich folgende Dokumentenmappe:
- Materialzertifikate: Herstellernachweise über Schlauchaufbau, Wandstärke und Harzsystem
- Einbauprotokoll: Datum, Uhrzeit, Temperatur und Druckdaten während der Einbringung
- Aushärtungsprotokoll: Temperaturverlaufskurven und Aushärtezeiten
- TV-Inspektionsbericht: Videoaufnahme des Rohres vor und nach der Inliner-Sanierung
- Druckprüfungsprotokoll: Ergebnis der Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
- Aufmaßprotokoll: Dokumentierte Längen und Nennweiten der sanierten Abschnitte
Werden diese Dokumente nicht vollständig übergeben, sollte die Abnahme verweigert werden. Im Streitfall dienen sie als entscheidende Beweismittel gegenüber dem Auftragnehmer.
Wie wird die Aushärtung des Schlauchliners messtechnisch nachgewiesen?
Die Aushärtung eines Schlauchliners wird messtechnisch über Temperaturmessungen während des Aushärteprozesses nachgewiesen. Dabei werden Thermofühler an definierten Punkten im Rohr platziert, die kontinuierlich die Temperaturentwicklung aufzeichnen. Die entstehenden Temperaturkurven belegen, ob das Harzsystem die für eine vollständige Aushärtung notwendige Mindesttemperatur über einen ausreichend langen Zeitraum erreicht hat.
Ergänzend zum Temperaturnachweis können Probescheiben aus dem Schlauchliner entnommen und im Labor auf ihre mechanischen Eigenschaften geprüft werden. Diese sogenannten Coupon-Tests messen unter anderem den Biegemodul und die Biegefestigkeit und vergleichen sie mit den Herstellerangaben. Weichen die gemessenen Werte signifikant ab, deutet das auf eine unvollständige Aushärtung hin, was die Standfestigkeit der Inliner-Technik langfristig beeinträchtigen kann.
Kommunen sollten vertraglich festlegen, dass Temperaturprotokolle in Echtzeit aufgezeichnet und nach Abschluss der Arbeiten übergeben werden. Nur so ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
Was beinhaltet eine Abnahmeprüfung nach der Schlauchlinersanierung?
Eine Abnahmeprüfung nach der Schlauchlinersanierung umfasst in der Regel drei Kernelemente: eine optische Inspektion per TV-Kamera, eine Dichtheitsprüfung des sanierten Rohrabschnitts und die Sichtprüfung aller eingebauten Anschlüsse und Stutzen. Erst wenn alle drei Prüfschritte ohne Mängel abgeschlossen sind, gilt die Leistung als abnahmefähig.
Die TV-Inspektion zeigt, ob der Schlauchliner gleichmäßig anliegt, keine Falten oder Ablösungen aufweist und ob Hausanschlüsse korrekt geöffnet wurden. Die Dichtheitsprüfung erfolgt nach DIN EN 1610 entweder mit Wasser oder mit Luft und belegt, dass das sanierte Rohr keine undichten Stellen aufweist. Zusätzlich prüft die Abnahme, ob alle vereinbarten Maße und Qualitätsstandards eingehalten wurden.
Kommunen haben das Recht, die Abnahme zu verweigern oder unter Vorbehalt zu erklären, wenn wesentliche Mängel festgestellt werden. In diesem Fall muss der Auftragnehmer nachbessern, bevor eine endgültige Abnahme erfolgt.
Wie lange müssen Kommunen Sanierungsdokumente aufbewahren?
Kommunen sollten Sanierungsdokumente einer Schlauchlinersanierung mindestens so lange aufbewahren, wie die gesetzliche Gewährleistungsfrist läuft, also in der Regel vier bis fünf Jahre nach Abnahme. Da Kanäle jedoch Infrastruktur mit einer Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten sind, empfiehlt die Praxis eine Aufbewahrungsdauer von mindestens 30 Jahren.
Hintergrund ist, dass Schäden an sanierten Leitungen oft erst viele Jahre nach der Ausführung sichtbar werden. Ohne vollständige Dokumentation lässt sich dann nicht mehr nachvollziehen, welches Material verwendet wurde, welche Wandstärken eingebaut wurden oder ob die Aushärtung korrekt erfolgt ist. Langfristige Aufbewahrung schützt Kommunen also vor erheblichen Haftungsrisiken.
Empfohlen wird die digitale Archivierung aller Dokumente in einem georeferenzierten Kanalinformationssystem. So sind Unterlagen auch nach Personalwechseln schnell auffindbar und können bei späteren Sanierungsmaßnahmen als Planungsgrundlage genutzt werden.
Welche Rolle spielen unabhängige Prüfinstitute bei der Qualitätskontrolle?
Unabhängige Prüfinstitute spielen bei der Qualitätskontrolle einer Rohrsanierung mit Inliner eine zentrale Rolle, weil sie Materialprüfungen und Bauüberwachungen ohne Interessenkonflikt durchführen. Sie bestätigen, dass eingesetzte Schlauchliner-Systeme den normativen Anforderungen entsprechen, und liefern neutrale Gutachten, die im Streitfall vor Gericht standhalten.
In der Praxis können Prüfinstitute auf zwei Ebenen eingebunden werden:
- Typprüfung des Materials: Zertifizierte Institute prüfen Schlauchliner-Produkte auf ihre mechanischen und chemischen Eigenschaften, bevor sie überhaupt zum Einsatz kommen. Kommunen sollten nur Produkte akzeptieren, die eine gültige Typzulassung eines anerkannten Instituts besitzen.
- Baubegleitende Überwachung: Während der Ausführung können Institute die Einbringung und Aushärtung überwachen, Proben entnehmen und Protokolle gegenzeichnen. Das erhöht die Beweissicherheit erheblich.
Bekannte Prüfinstitute in Deutschland sind das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik), der TÜV sowie akkreditierte Prüflabore nach DIN EN ISO/IEC 17025. Kommunen, die größere Sanierungsmaßnahmen beauftragen, sollten eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch ein unabhängiges Institut bereits in der Ausschreibung vorschreiben. Die entstehenden Kosten sind im Verhältnis zur gesicherten Qualität und zum vermiedenen Nachbesserungsaufwand gering.
Wie wir bei Bodenbender die Qualitätssicherung unterstützen
Wir bei Bodenbender wissen, dass eine lückenlose Qualitätsdokumentation für Kommunen und ausführende Betriebe gleichermaßen entscheidend ist. Unsere Systemlösungen sind darauf ausgelegt, alle relevanten Qualitätsnachweise sauber und nachvollziehbar zu erbringen. Das umfasst konkret:
- Zertifizierte Produkte wie das AIRBAGLINER® und das Point-Liner® System, die mit vollständigen Materialzertifikaten und Typzulassungen geliefert werden
- Detaillierte Einbau- und Aushärteprotokolle, die direkt aus dem Sanierungsprozess entstehen und für die Abnahmedokumentation genutzt werden können
- Schulungen über unsere Relining Academy, damit Anwender die Systeme normkonform einsetzen und korrekt dokumentieren
- Persönliche Beratung und technische Begleitung durch unser erfahrenes Team, das Kommunen und Dienstleister bei der Ausschreibung und Abnahme unterstützt
Ob du als Kommune die richtigen Anforderungen in der Ausschreibung formulieren oder als Sanierungsbetrieb die Dokumentation professionell aufstellen möchtest: Wir helfen dir dabei. Schau dir unser Produktportfolio an oder nimm direkt Kontakt zu uns auf. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass deine Schlauchlinersanierung nicht nur technisch, sondern auch dokumentarisch einwandfrei abläuft.
