Hausbesitzer prüft Rechnung am Küchentisch, repariertes Rohr unter offenem Unterschrank im Hintergrund sichtbar.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es bei der Rohrsanierung im Privathaushalt?

/ Anna Gerlach

Ja, bei der Rohrsanierung im Privathaushalt kannst du echte Steuervorteile nutzen. Wer eine Rohrsanierung, eine grabenlose Rohrsanierung oder eine partielle Rohrsanierung im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung durchführen lässt, kann die Arbeitskosten als haushaltsnahe Handwerkerleistung in der Steuererklärung geltend machen. Im besten Fall sparst du dadurch mehrere Hundert Euro direkt bei deiner Steuerschuld. Die folgenden Fragen klären, wie der Abzug funktioniert, wo die Grenzen liegen und welche weiteren Fördermöglichkeiten es gibt.

Gilt die Rohrsanierung als haushaltsnahe Handwerkerleistung?

Ja, die Rohrsanierung gilt als haushaltsnahe Handwerkerleistung im Sinne des Paragraphen 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Das bedeutet: Lässt du Rohre in deinem Haus, deiner Wohnung oder auf deinem Grundstück sanieren, kannst du 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im oder am genutzten Haushalt stattfindet.

Die Regelung gilt für Mieter genauso wie für Eigentümer. Mieter können die Kosten absetzen, sofern sie die Rechnung selbst bezahlen und nicht der Vermieter. Eigentümer können sowohl Sanierungsmaßnahmen im Gebäude als auch auf dem Grundstück steuerlich berücksichtigen. Entscheidend ist immer, dass die Leistung direkt mit dem bewohnten Haushalt in Verbindung steht.

Wie hoch ist die mögliche Steuerersparnis bei der Rohrsanierung?

Du kannst 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Das entspricht einem maximalen anrechenbaren Arbeitslohnanteil von 6.000 Euro jährlich. Dieser Betrag gilt pro Haushalt, nicht pro Person.

Ein konkretes Rechenbeispiel: Wenn die Rohrsanierung insgesamt 3.000 Euro kostet und davon 1.800 Euro auf Arbeitskosten entfallen, kannst du 20 Prozent von 1.800 Euro, also 360 Euro, direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Das ist kein Abzug vom zu versteuernden Einkommen, sondern ein direkter Abzug von der Steuerzahllast. Das macht den Unterschied besonders spürbar.

Wichtig: Der Höchstbetrag von 1.200 Euro gilt für alle haushaltsnahen Handwerkerleistungen zusammen im gleichen Jahr. Wenn du also im selben Jahr noch andere Handwerkerarbeiten hast, teilen sich alle Maßnahmen diesen Deckel.

Was kann bei der Rohrsanierung steuerlich abgesetzt werden – und was nicht?

Steuerlich absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten, also Lohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten, die der Dienstleister in seiner Rechnung ausweist. Materialkosten und der Kauf von Produkten sind ausdrücklich nicht förderfähig. Die Aufteilung muss aus der Rechnung klar hervorgehen.

Das heißt konkret: Wenn du eine grabenlose Rohrsanierung beauftragst und der Handwerker sowohl das Lining-Material als auch die Einbauarbeit in Rechnung stellt, zählt nur der Arbeitskostenanteil. Achte darauf, dass dein Auftragnehmer die Rechnung entsprechend aufschlüsselt. Eine Pauschalrechnung ohne Trennung von Material und Arbeitszeit wird das Finanzamt in der Regel nicht akzeptieren.

Ebenfalls nicht absetzbar sind Kosten für Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme bezuschusst wurden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Außerdem müssen Rechnungen per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.

Gilt die Steuerförderung auch für Kanalsanierungen außerhalb des Hauses?

Ja, die Steuerförderung gilt auch für Kanalsanierungen auf dem eigenen Grundstück, also außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze. Maßnahmen wie eine partielle Rohrsanierung oder eine Rohrsanierung in Inliner-Methode an Leitungen im Außenbereich des Grundstücks sind förderfähig, solange sie zum bewohnten Haushalt gehören.

Nicht förderfähig sind dagegen Arbeiten an öffentlichen Leitungen oder an Anschlüssen, die im öffentlichen Straßenraum liegen. Sobald die Sanierung über die Grundstücksgrenze hinausgeht und in den öffentlichen Bereich übergeht, entfällt der steuerliche Vorteil für diesen Teil der Maßnahme. Wenn du unsicher bist, wo genau die Grenze verläuft, solltest du das mit deinem Auftragnehmer und gegebenenfalls deinem Steuerberater klären.

Wie wird die Rohrsanierung korrekt in der Steuererklärung angegeben?

Du trägst die Kosten der Rohrsanierung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Einkommensteuererklärung ein. Dort gibt es ein eigenes Feld für Handwerkerleistungen. Einzutragen ist der Arbeitskostenanteil aus der Rechnung. Die Originalrechnung und der Überweisungsbeleg müssen aufbewahrt werden, auch wenn sie nicht direkt eingereicht werden müssen.

Folgende Unterlagen solltest du bereithalten:

  • Rechnung des Handwerkers mit gesondertem Ausweis der Arbeitskosten
  • Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Zahlungsnachweis
  • Ggf. Beschreibung der durchgeführten Maßnahme, falls das Finanzamt nachfragt

Das Finanzamt kann die Unterlagen im Nachhinein anfordern. Wer sie nicht vorlegen kann, verliert den Steuerabzug. Bewahre alle Belege daher mindestens bis zum bestandskräftigen Steuerbescheid auf.

Gibt es weitere Fördermöglichkeiten neben dem Steuerabzug?

Ja, neben dem steuerlichen Abzug gibt es in einigen Bundesländern und Kommunen zusätzliche Förderprogramme für die Sanierung von Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken. Diese werden häufig als zinsgünstige Darlehen oder direkte Zuschüsse angeboten, insbesondere wenn die Sanierung im Zusammenhang mit dem Schutz des Grundwassers oder der Vermeidung von Fremdwasser im Kanalnetz steht.

Auf Bundesebene fördert die KfW unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Verbesserung der Haustechnik, zu der auch Abwasserleitungen zählen können. Ob eine konkrete Rohrsanierung förderfähig ist, hängt vom jeweiligen Programm und den aktuellen Konditionen ab. Es lohnt sich, vor Beginn der Maßnahme bei der KfW, dem örtlichen Abwasserzweckverband oder der Gemeindeverwaltung nachzufragen.

Außerdem gilt: Steuerabzug und kommunale Förderung schließen sich nicht zwingend gegenseitig aus. Es kommt auf die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms an. Eine Kombination ist in vielen Fällen möglich, solange keine Doppelförderung für dieselben Kosten entsteht.

Wie Bodenbender dich bei der Rohrsanierung unterstützt

Wir bei Bodenbender sind seit über 50 Jahren im Bereich der Rohr- und Kanalsanierung tätig und bieten als Systemanbieter zertifizierte Lösungen für grabenlose Sanierungsverfahren an. Wenn du eine Rohrsanierung planst und dabei auch steuerliche Vorteile nutzen möchtest, helfen wir dir dabei, die richtige Methode für deine Situation zu finden.

Unsere Systemlösungen für die Rohrsanierung umfassen unter anderem:

  • Partielle Rohrsanierung mit dem PL®-PointLiner für gezielte Schadstellen
  • Langstreckensanierung mit dem PL®-Inliner für größere Leitungsabschnitte
  • Grabenlose Rohrsanierung im Inliner-Verfahren ohne aufwendige Erdarbeiten
  • Einlauf- und Schachtsanierung als ergänzende Maßnahmen

Unsere Produkte und Verfahren sind zertifiziert und entsprechen den höchsten Qualitätsstandards, was auch für die Dokumentation gegenüber dem Finanzamt und Förderstellen von Vorteil ist. Wenn du mehr über unsere Leistungen und Partnerprogramme erfahren möchtest oder konkrete Fragen zu einem Sanierungsprojekt hast, stehen wir dir gerne zur Seite. Nimm jetzt Kontakt auf und lass uns gemeinsam die passende Lösung für dein Vorhaben finden.

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