Innenansicht eines rissigen Betonkanalrohrs mit aushärtender Epoxidharz-Auskleidung, beleuchtet von einer Arbeitslampe.

Welche Gewährleistungsfrist gilt für Kanalsanierungen?

/ Anna Gerlach

Wer eine Kanalsanierung beauftragt, investiert in die langfristige Funktionsfähigkeit seiner unterirdischen Infrastruktur. Damit diese Investition abgesichert ist, spielt die Gewährleistung eine zentrale Rolle. Doch wie lange gilt die Gewährleistungsfrist bei einer Kanalsanierung, wann beginnt sie, und welche Mängel sind überhaupt abgedeckt? Die folgenden Antworten geben dir einen klaren Überblick über deine Rechte und was du bei Problemen tun kannst.

Was ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Kanalsanierungen?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Kanalsanierungen beträgt in der Regel fünf Jahre, wenn der Vertrag nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geschlossen wurde. Bei Verträgen nach BGB gilt grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren für Bauwerke. In beiden Fällen bist du als Auftraggeber für diesen Zeitraum gegen Mängel abgesichert.

Die Kanalsanierung gilt rechtlich als Bauleistung, da sie dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden ist. Das bedeutet, dass die verlängerten Fristen für Bauwerke zur Anwendung kommen und nicht die kürzere zweijährige Frist, die für einfache Werkleistungen gilt. Diese Einordnung ist wichtig, weil sie dir als Auftraggeber deutlich mehr Schutz bietet als bei handwerklichen Standardleistungen.

Gilt die VOB oder das BGB für Kanalsanierungsverträge?

Für Kanalsanierungsverträge gilt entweder die VOB/B oder das BGB, je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde. Öffentliche Auftraggeber wie Kommunen und Gemeinden arbeiten fast immer nach VOB/B. Private Auftraggeber schließen häufig BGB-Werkverträge ab. Beide Regelwerke bieten bei Bauwerken eine fünfjährige Gewährleistungsfrist, unterscheiden sich aber in Details der Mängelrechte.

Der praktische Unterschied zeigt sich vor allem bei der Beweislast und dem Ablauf der Mängelrüge. Bei der VOB/B ist das Verfahren stärker formalisiert: Mängel müssen schriftlich gerügt werden, und der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel zunächst selbst zu beseitigen. Im BGB-Werkvertragsrecht hast du als Auftraggeber nach erfolgloser Fristsetzung mehr Flexibilität, zum Beispiel bei der Selbstvornahme oder beim Schadensersatz. Wenn du unsicher bist, welches Regelwerk für deinen Vertrag gilt, lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen oder eine rechtliche Beratung.

Wann beginnt die Gewährleistungsfrist bei einer Kanalsanierung?

Die Gewährleistungsfrist bei einer Kanalsanierung beginnt mit der förmlichen Abnahme der Bauleistung. Das ist der Moment, in dem du als Auftraggeber die fertiggestellte Leistung offiziell als vertragsgemäß anerkennst. Ab diesem Datum läuft die Frist, unabhängig davon, wann die eigentlichen Arbeiten begonnen haben.

Die Abnahme sollte immer schriftlich dokumentiert werden, idealerweise mit einem Abnahmeprotokoll. Darin werden der Zustand der Leistung, eventuelle Vorbehalte und das genaue Datum festgehalten. Wenn du bei der Abnahme bereits erkennbare Mängel bemerkst, kannst du diese im Protokoll vermerken und dir damit das Recht sichern, sie später geltend zu machen. Eine stillschweigende oder konkludente Abnahme, etwa durch die Inbetriebnahme des sanierten Kanals ohne Vorbehalt, kann ebenfalls den Fristbeginn auslösen. Daher ist es ratsam, die Abnahme bewusst und sorgfältig durchzuführen.

Welche Mängel fallen unter die Gewährleistung bei Kanalsanierungen?

Unter die Gewährleistung bei Kanalsanierungen fallen alle Mängel, die auf eine fehlerhafte Ausführung der Sanierungsarbeiten zurückzuführen sind. Dazu gehören Abweichungen vom vereinbarten Soll-Zustand, die die Funktion, Dichtheit oder Standfestigkeit des sanierten Kanals beeinträchtigen.

Typische Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, sind unter anderem:

  • Undichtigkeiten oder Leckagen im sanierten Bereich
  • Ablösungen oder Risse im eingebrachten Inliner oder Liner-Material
  • Falten, Einbeulungen oder unvollständige Aushärtung des Liners
  • Fehlerhafte Anbindungen an Schächte oder Hausanschlüsse
  • Abweichungen vom vereinbarten Querschnitt oder der Wandstärke

Nicht unter die Gewährleistung fallen dagegen Schäden, die durch äußere Einflüsse entstehen, zum Beispiel durch Setzungen des Erdreichs, die nicht vorhersehbar waren, oder durch unsachgemäße Nutzung durch den Betreiber. Auch normale Verschleißerscheinungen nach langer Nutzungsdauer sind kein Gewährleistungsfall. Entscheidend ist immer die Frage, ob der Mangel bereits bei der Abnahme angelegt war oder danach entstanden ist.

Wie sollte man Mängel bei einer Kanalsanierung dokumentieren?

Mängel bei einer Kanalsanierung solltest du so früh wie möglich schriftlich dokumentieren und dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich rügen. Eine TV-Kamerabefahrung des sanierten Kanals ist dabei das wichtigste Werkzeug, um Schäden sichtbar zu machen und eindeutig zu belegen.

Eine gute Mängeldokumentation umfasst folgende Schritte:

  1. Sichtprüfung und TV-Inspektion: Lass den Kanal per Kamerabefahrung untersuchen und das Ergebnis als Video und Bericht festhalten.
  2. Schriftliche Mängelrüge: Beschreibe den Mangel konkret, gib den Ort im Kanal an und fordere den Auftragnehmer zur Stellungnahme und Mängelbeseitigung auf.
  3. Fristsetzung: Setze eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels, in der Regel zwei bis vier Wochen, je nach Schwere des Schadens.
  4. Beweise sichern: Bewahre alle Fotos, Videos, Berichte und den Schriftverkehr sorgfältig auf.

Wenn der Auftragnehmer nicht reagiert oder die Mängelbeseitigung verweigert, kannst du auf Basis dieser Dokumentation rechtliche Schritte einleiten oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Je vollständiger deine Unterlagen sind, desto besser stehen deine Chancen, deine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

Kann die Gewährleistungsfrist bei Kanalsanierungen verlängert werden?

Ja, die Gewährleistungsfrist bei Kanalsanierungen kann durch vertragliche Vereinbarung verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist grundsätzlich zulässig und kann je nach Projektgröße und Auftraggeber individuell verhandelt werden. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Situationen, in denen die Frist automatisch verlängert wird.

Eine automatische Verlängerung tritt ein, wenn der Auftragnehmer einen Mangel anerkennt oder mit der Mängelbeseitigung beginnt. In diesem Fall beginnt die Gewährleistungsfrist für den betroffenen Bereich neu zu laufen. Außerdem gilt: Wenn du einen Mangel rechtzeitig gerügt hast, ist die Verjährung für diesen Mangel gehemmt, solange die Verhandlungen laufen.

Für öffentliche Auftraggeber empfiehlt es sich, bereits in der Ausschreibung eine verlängerte Gewährleistungsfrist oder zusätzliche Sicherheitsleistungen wie eine Gewährleistungsbürgschaft zu vereinbaren. Das gibt dir als Auftraggeber mehr Sicherheit, falls Mängel erst nach mehreren Jahren auftreten, was bei grabenlosen Sanierungsverfahren aufgrund der unterirdischen Lage durchaus vorkommen kann.

So unterstützt dich Bodenbender bei der Kanalsanierung

Als langjähriger Systemanbieter im Bereich der grabenlosen Rohr- und Kanalsanierung wissen wir, wie wichtig es ist, von Anfang an auf Qualität zu setzen, damit Gewährleistungsfälle gar nicht erst entstehen. Wir unterstützen dich und dein Unternehmen mit:

  • Zertifizierten Systemlösungen wie dem PL®-Inliner, dem PL®-PointLiner und dem Airbagliner®, die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen
  • Fachkundiger Beratung zur Auswahl der richtigen Sanierungsmethode für deinen spezifischen Anwendungsfall
  • Professionellen Schulungen über unsere Relining Academy, damit deine Mitarbeiter die Systemlösungen sicher und korrekt anwenden
  • Individuellem Fahrzeugausbau für den professionellen Einsatz im Feld
  • Partnerschaftlicher Begleitung von der Planung bis zur Übergabe des einsatzbereiten Fahrzeugs

Wenn du sicherstellst, dass die eingesetzten Materialien und Systeme von Anfang an stimmen, reduzierst du das Risiko von Mängeln erheblich und schützt damit sowohl dich als Auftragnehmer als auch deinen Auftraggeber. Nimm jetzt Kontakt zu uns auf und lass dich unverbindlich beraten, welche Systemlösung für dein nächstes Kanalsanierungsprojekt am besten geeignet ist.

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